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Donnerstag, 3. Mai 2018

Polnische Pflegekräfte im Haushalt – Worauf Sie achten sollten

Mittlerweile werden viele Senioren in ganz Deutschland von Betreuungskräften aus Osteuropa, insb. aus Polen, im eigenen Zuhause betreut (vgl. www.bhsb.de). Sehr oft geschieht dies in Form der so genannten Entsendung, bei der in der Regel über eine spezialisierte Vermittlungsagentur eine 24h-Betreuungskraft vermittelt wird, indem die Familie/pflegenden Angehörigen mit einem ausländischen Unternehmen aus der EU einen Dienstleistungsvertrag schließt. Die Betreuungskraft wird dann von diesem EU-Unternehmen in die Familie nach Deutschland entsendet. Jedoch sollte man stets auf die möglichen rechtlichen Risiken der Entsendung achten.

Welche Voraussetzungen gibt es für ein legales Arbeitsverhältnis?
Ein Entsendeunternehmen muss mittlerweile eine Vielzahl von rechtlichen Voraussetzungen beachten, um legal Betreuungskräfte/Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden zu dürfen. Wie jedoch sollen die Angehörigen tatsächlich beurteilen können, ob die Entsendung auch tatsächlich legal ist und alles Erforderliche eingehalten wird?

Wichtig: Vermittlungsagentur und Pflegekräfte nach der A1-Bescheinigung fragen
Die zu Beginn wichtigste Frage der Angehörigen an das entsendende Unternehmen ist die nach der A1-Bescheinigung. Dieses Dokument bescheinigt, dass die 24-Stunden-Betreuungskraft im Heimatland (bspw. Polen) ordnungsgemäß sozialversichert ist.


Um das Dokument zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss das Unternehmen den Großteil seines Umsatzes im Heimatland erwirtschaften. Zum anderen muss das Unternehmen seine Mitarbeiter primär im Heimatland beschäftigen und eine Vor- und Weiterbeschäftigung der entsendeten Mitarbeiter im Heimatland sicherstellen. Ob das bei den betroffenen Unternehmen stets so ist, ist natürlich zu hinterfragen. Denn das primäre Ziel ist es, Betreuungskräfte in deutsche Familien zu entsenden. Mittlerweile ist dieses Modell gängige Praxis und mehrere zehntausend Haushalte organisieren so die Betreuung für Ihre Angehörigen.


Der ausländische Arbeitgeber muss das Weisungsrecht ausüben
Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Betreuungskraft und dem ausländischen Arbeitgeber während des gesamten Entsendezeitraums tatsächlich fortbesteht.


Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer von der Familie in Deutschland ausgeübt wird! Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsanweisungen direkt von der Familie erhält und nicht mehr direkt durch den ausländischen Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis mit dem ausländischen Arbeitgeber besteht dann quasi nur noch pro forma. Dies hat dann zur Folge, dass die Familie für den Arbeitnehmer die geltenden Sozialabgaben und Steuern in Deutschland zu entrichten hat. Damit können rechtlich und finanziell erhebliche Folgen auf die Familie zukommen. Also stets auf die korrekte Ausgestaltung des Vertrags achten!


Der deutsche Mindestlohn gilt auch für Firmen aus dem EU-Ausland (Osteuropa)
Zudem sollte die Frage geklärt werden, ob die Betreuungskraft für die Familie überwiegend Tätigkeiten in der Grundpflege leisten soll, denn dann muss der deutsche Mindestlohn bezahlt werden. An den Mindestlohn sind nicht nur deutsche Pflegeunternehmen gebunden, sondern auch Firmen, die in Polen, Slowakei oder Kroatien ihren Sitz haben und von dort Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.


24-Stunden-Betreuung ab circa 2.000 Euro pro Monat

Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch polnische Pflegekräfte kostet in etwa zwischen 1.900 bis 2.600 Euro pro Monat. Der exakte Preis hängt von mehreren Faktoren ab, insb.:

•    Deutschkenntnisse
•    Schwere der Betreuung
•    Qualifikation der Betreuungskraft
•    Ist ein Führerschein gewünscht?
•    Anzahl der zu betreuenden Personen im Haushalt

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die 24 Stunden Pflege sich in Deutschland etabliert hat und weiter an Relevanz gewinnt. Wenn man eine gute Vermittlungsagentur beauftragt, die sich um die rechtlichen Dinge und die stetige Organisation wie bspw. Personalwechsel kümmert, ist man in vielen Fällen als Angehöriger mit dieser Art von Betreuung gut bedient.